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Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen
Albverein ist jederzeit möglich, sie gilt für das gesamte Kalenderjahr. Im
allgemeinen wird die Mitgliedschaft bei einer Ortsgruppe beantragt (Beitrittserklärung).
Die Ortsgruppe leitet diese Beitrittserklärung an den Gesamtverein in Stuttgart
weiter und erhält dann von dort auch die Mitgliedskarte.
Die Jahresbeiträge der Ortsgruppe Riedlingen können Sie der Übersicht "Jahresbeiträge"
entnehmen.
Jedes Mitglied erhält eine jährliche
Jahresgabe
in Form einer topografischen Wanderkarte vom Gesamtverein.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur
zum Jahresende erfolgen und muss bis spätestens 30. September eines Jahres
schriftlich bei der Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart oder beim 1. Vorsitzenden
der Ortsgruppe erfolgen.
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