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Allgemeines zur Beachtung
Gemeinsames Wandern
erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Pflege von Kameradschaft und
Gemeinschaftssinn. Zusammengehörigkeit zeigt sich im Zusammenhalt; deshalb ist
unbekümmertes Vorauseilen ebenso rücksichtslos, wie unverantwortliches Trödeln!
Der
jeweilige Wanderführer ist für den reibungslosen Ablauf der Wanderung
verantwortlich. Seinen Anordnungen sollte sich niemand widersetzen. Ihm ist auch
jegliches Entfernen von der Gruppe mitzuteilen.
Die
Wanderungen werden in der Regel bei jedem Wetter durchgeführt. Bei ungünstigen
Witterungsverhältnissen entscheiden allein die Wanderführer über die Durchführung
der Wanderung und stehen für Auskünfte zur Verfügung.
Wanderfahrten mit dem
Bus und Wanderwochen werden nur bei genügender Beteiligung durchgeführt. Deshalb
muss der Anmeldetermin unbedingt unter Zahlung des jeweiligen Betrages auf das
Bankkonto der Ortsgruppe Riedlingen eingehalten werden.
Die Reihenfolge des Zahlungseingangs legt die Teilnehmer fest. Die Anmeldung ist
verbindlich und verpflichtet bei Nichtteilnahme zur Zahlung evtl. anfallender
Ausfallkosten.
Die Wanderungen und Veranstaltungen werden jeweils im Mitteilungsblatt der Stadt
Riedlingen und in der Tagespresse bekannt gegeben.
Die
Teilnahme der Nichtmitglieder an den Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.
Bei Unfällen können generell keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Wanderführer
und dem Schwäbischen Albverein e.V. geltend gemacht werden.
Kommen
Sie mit Ihren Angehörigen und Freunden recht zahlreich zu unseren
Veranstaltungen und unterstützen Sie die Bestrebungen des Schwäbischen
Albvereins. e.V..
Der
Schwäbische Albverein e.V. pflegt das Wandern und dient dem Natur- und Umweltschutz,
der Landschaftspflege, der Heimatkunde, dem Volkstum, der Jugendpflege und allen
mit diesen Zielen zusammenhängenden Bestrebungen. Seinem Wegenetz wird er immer
seine besondere Beachtung schenken.
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